Der GroßvogtDer Großvogt, [819-820] des -es, plur. die -vögte, in einigen Ländern, der oberste und vornehmste Vogt, der andere Vögte unter sich hat. In dem Fürstenthume Zelle hatte sonst der Großvogt in Haushaltungs- und Rechtssachen die Aufsicht über die Amtsvogteyen, welche Würde aber seit 1772 aufgehoben ist. Zu Scheningen im Braunschweigischen ist der Großvogt Richter über die Salzwerke, und hat den Kleinvogt unter, den Salzgrefen aber über sich. S. Vogt. [819-820] | |