Die GlaubenslehreDie Glaubenslehre, [705-706] plur. die -n. 1) Der ganze Umfang aller zur Heilsordnung gehörigen Wahrheiten, welche geglaubt, d. i. auf das Zeugniß Gottes angenommen werden müssen; die Dogmatik. 2) Einzelne Wahrheiten und Theile derselben, und in der engsten Bedeutung, eine Grundwahrheit, welche nothwendig geglaubet werden muß. | |