Gewärtig
Gewärtig,
[
655-656] adv. welches nur mit dem Verbo
seyn gebraucht wird. 1) Etwas von einem gewärtig seyn, es von ihm erwarten.
Herr ich will mich zu dir wenden Und bey düstrem
Unglücksschein Meiner Kost von deinen Händen Nur allein gewärtig seyn, Gryph.
2) In weiterer Bedeutung, einer Sache gewärtig seyn, sie
erwarten, sie als bevorstehend so wohl voraus sehen, als auch hoffen. Einer
Person gewärtig seyn, sie erwarten. Du kannst deiner Strafe gewiß gewärtig
seyn. Ich war mir eines so frühen Besuches nicht gewärtig, Less. wo doch das
reciprocum mir überflüssig ist. Alle Fragen bestürzen, deren wir nicht gewärtig
sind, ebend. 3) Einem treu, hold und gewärtig seyn, eine gewöhnliche Formel in
den Huldigungen, wo gewärtig zum Dienste bereit und fertig bedeutet. Ottfried
gebraucht Giuuurti mehrmahls für Hurtigkeit, Geschwindigkeit. In andern
Gegenden, selbst in Oberdeutschen, ist dafür gewehr üblich, welches schon in
dem Schwabensp. vorkommt: daz er siner herscheft gertriuue und geuuer si;
welches zu gewahr zu gehören scheinet, so fern selbiges ehedem sorgfältig,
aufmerksam, fleißig bedeutete, und mit warten von dem veralteten wahren, sehen,
abstammet. In den Monseeischen Glossen ist Giuueri Fleiß, Sorgfalt.
S. Gewahr. [
657-658]