Der Gewalthaber
Der Gewalthaber,
[
653-654] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die -en, eine Person, welcher zu einem
gewissen Geschäfte nöthige Gewalt, d. i. Vollmacht ertheilet worden; der
Gewaltführer, Gewaltträger, im Hochdeutschen der Bevollmächtigte, Schwed.
Waldgistisman.
S. auch Anwalt.