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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Gewaltgericht | | Der Gewaltherr

Der Gewalthaber

Der Gewalthaber, [653-654] des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die -en, eine Person, welcher zu einem gewissen Geschäfte nöthige Gewalt, d. i. Vollmacht ertheilet worden; der Gewaltführer, Gewaltträger, im Hochdeutschen der Bevollmächtigte, Schwed. Waldgistisman. S. auch Anwalt.
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