Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Gewähren
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Die Gewährgebühr
Der Gewährbrief
Der Gewährbrief, [
649-650
] des -es, plur. die -e, in den Oberdeutschen Gerichten, eine Urkunde, vermittelst welcher der Kläger in die Gewähr, d. i. in den Besitz der Güter des Beklagten gesetzet wird.
S. die Gewähr 2
.
Gewähren
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Die Gewährgebühr
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, F - L
Kapitel:
G
Seiten:
649-650
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