Gesellen
Gesellen,
[
621-622] verb. reg. act. 1) Zum
Gefährten, und in weiterer Bedeutung, zum Gesellschafter geben. Ich will meinen
Bruder zu euch gesellen. Am häufigsten als ein Reciprocum. Sich zu einem
gesellen, sich als ein Gefährte zu ihm versammeln. Es geselleten sich
verschiedene Reisende zu uns auf dem Wege. Es hatten sich ehedem viele andere
Völker zu den Huronen gesellt. 2) Zur freundschaftlichen Gesellschaft, zum
Umgange vereinigen, so wohl active, als auch als ein Reciprocum. Gleich und
gleich gesellt sich gern.
Wir Menschen sollen uns gesellen, So lehrt uns täglich
Syrbius. Gesellt uns nicht in tausend Fällen Des Freundes Wein der Freundinn
Kuß? Haged.
In Prosa ist so wohl bey dem Activo als bey dem Reciproco das
Vorwort zu unentbehrlich. 3) In Verbindung mit einem treten, gemeine Sache mit
ihm machen, als ein Reciprocum.
Da wider ihn mehr Feinde sich gesellten, Als dir die Nachwelt
glauben darf, Raml.
4) * Verbinden, zusammen fügen, von leblosen Körpern; eine im
Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Die Breter sollen sich zusammen
gesellen, 2 Mos. 26, 24; Kap. 36, 29.
S. Gesell. Das Hauptwort die Gesellung ist nicht üblich.