Geruhen
Geruhen,
[
597-598] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und eigentlich besorgen, die Sorge einer Sache über
sich nehmen, bedeutet, aber jetzt nur noch von sehr vornehmen, besonders
fürstlichen Personen gebraucht wird, für gnädigst belieben, sich gnädigst
gefallen lassen. Ew. Königliche Majestät geruhen, sich unterthänigst vortragen
zu lassen, u. s. f. Se. Fürstl. Durchlaucht haben diese Stelle noch nicht
wieder zu besetzen geruhet. Anm. Im Oberdeutschen hatte dieses Wort ehedem den
härtern Hauchlaut ch, geruchen, und ohne Vorsylbe ruchen. Si ne ruochet mih
niht ane sehen, Hermann von der Vogelweide. Ob ir der pfaffen ere iht
geruochet, ob ihr dadurch für die Ehre der Pfaffen sorget, ein anderer der
Schwäbischen Dichter. Daß es ehedem auch wollen bedeutet haben müsse, erhellet
aus dem Gegensatze neruokan, welches bey dem Notker für nicht wollen vorkommt.
Im Schwed. und Isländ. ist reka, und im Angels. reccan, gleichfalls besorgen.
Das Stammwort ist das alte Ruacha, Sorge.
S. Ruchlos und Verrucht. Ein anderes Wort ist das nur im
Oberd. übliche geruhen, quiescere, welches das mit dem ge verlängerte Zeitwort
ruhen ist.