Germanien
Germanien,
[
593-594] genit. -s, plur. car. aus dem
Lateinischen. 1) Deutschland, in welcher Bedeutung man es aber außer der
dichterischen und höhern Schreibart entrathen kann. 2) In weiterer Bedeutung,
als ein Collectivum, alle diejenigen Länder zu bezeichnen, welche von Deutschen
und den mit ihnen verwandten Völkern bewohnet werden, besonders wenn von ältern
Zeiten die Rede ist; so daß auch ganz Scandinavien und die Schweiz mit dahin
gerechnet wird. Daher der German, des -s, plur. die -en, oder der Germanier,
des -s, plur. ut nom. sing. einer aus diesem Lande; Germanisch, aus diesem
Lande gebürtig, daselbst einheimisch, in demselben gegründet. Das Germanische
Recht, welches das Salische, Longobardische u. s. f. in sich begreift, und
wovon das Deutsche nur eine Art ist.