Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Suche
Neue ausführliche Suche
S
chnellsuche:
Der Gerichtszwang
|
Gehe zu Seite/Spalte:
|
Geringe
Gerichtszwängig
Gerichtszwängig, [
589-590
] adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
Der Gerichtszwang
|
Gehe zu Seite/Spalte:
|
Geringe
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, F - L
Kapitel:
G
Seiten:
589-590
Gehe zu Seite/Spalte: