Der Gerichtsstab
Der Gerichtsstab,
[
589-590] des -es, plur. die -stäbe, ein
Stab, so fern er ein symbolisches Kennzeichen richterlichen Gewalt ist. Ein
solcher Stab ist z. B. derjenige, welchen der Richter noch jetzt über einen zum
Tode verurtheilten Missethäter zerbricht.
S. Stab.