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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Gerichtshaus | | Die Gerichtsherrschaft

Der Gerichtsherr

Der Gerichtsherr, [587-588] des -en, plur. die -en, derjenige, welchem die Gerichtbarkeit eines Ortes, oder die Befugniß Recht zu sprechen, eigenthümlich zustehet; die Gerichtsherrschaft, Gerichtsobrigkeit. Die Gerichtsfrau, eine solche verheirathete Person weiblichen Geschlechtes. S. Erbherr.
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