Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Der Gerichtshalter
Die Gerichtsgefälle
Die Gerichtsgefälle, [
587-588
] sing. inus. die Gefälle, d. i. Ertrag eines Gerichtes in Ansehung des Gerichtsherren.
Die Gerichtsgebühren
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Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, F - L
Kapitel:
G
Seiten:
587-588
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