Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Die Genehmhaltung
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Das Geneige
Genehmigen
Genehmigen, [
559-560
] verb. reg. act. genehm halten. Einen Vorschlag, eines Ansuchen genehmigen. Im Oberdeutschen begenehmigen. Daher die Genehmigung, die Genehmhaltung.
Die Genehmhaltung
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Das Geneige
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, F - L
Kapitel:
G
Seiten:
559-560
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