Der Gemeindehammer
Der Gemeindehammer,
[
549-550] des -es, plur. die -hämmer, an
manchen Orten, ein Hammer, so fern er dazu dienet, einer Dorfgemeinde etwas
dadurch bekannt zu machen. Auf den Dörfern z. B. wo sich keine Glocken
befinden, muß bey entstandener Feuersbrunst der Gemeindehammer sogleich herum
geschickt, und damit an jede Hausthür stark angeschlagen werden.