2. Das Gemächt2. Das Gemächt, [545-546] des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben einiger Gegenden, die Zeugungslieder bey Menschen und großen Thieren beyder Geschlechter, besonders des männlichen, der Hodensack; das Geschröt. Einen Schaden an dem Gemächte haben. Anm. Es scheinet, daß dieses Wort gleichfalls von dem Zeitworte machen abstamme, doch nur so fern es ehedem auch verbinden, vereinigen bedeutete; von welchem Gebrauche auch ein Ehegatte in einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem ein Gemächt oder Ehegemächt genannt wurde. S. Gemahl und Magen 1. | |