Gehörig
Gehörig,
[
501-502] adj. et adv. was gehöret, oder
sich gehöret, in allen Bedeutungen des Zeitwortes. Dieses Haus ist mir gehörig.
In das Amt gehörig seyn. Die in das Amt gehörigen Unterthanen. Die dazu
gehörigen Bedürfnisse. Alle zu unserer Erde gehörigen Körper. Alle nicht zur
Sache gehörigen Dinge. Den gehörigen Platz bekommen. Die Gehörige Strafe
leiden. Zur gehörigen Stunde. Die gehörige Größe. Sich gehörig betragen. Eine
Klage gehörig anbringen. Im Nieders. und Oberd. auch behörig. Bey dem Notker
ist gehorig gehorsam.