Das Gehänge
Das Gehänge,
[
489-490] des -s, plur. ut nom. sing.
von dem Zeitworte hängen. 1. Dasjenige, was hänget, in einigen besondern
Fällen. 1) Der abhängige Theil eines Berges, ja einer jeden Fläche, besonders
im Bergbaue, wo man es auch das Hangende nennet.
Wolt sich ab über ein gehenng Lassen, in einer dieffen eng,
Theuerd. Kap. 31.
2) Die Kunststangen des Feldgestänges, wenn sie an ein
Gelenke hängen, im Bergbaue, als ein Collectivum. 3) Herab hangende Zierathen,
besonders in den Zusammensetzungen Ohrengehänge, Halsgehänge u. s. f. 4) Das
Eingeweide, im gemeinen Leben einiger Gegenden. Das Gehänge von Schweinen. Als
ein Collectivum. 5) Die herab hangenden Ohren der Jagdhunde, welche auch das
Geläppe genannt werden, bey den Jägern, gleichfalls als ein Collectivum. 2.
Dasjenige, woran etwas hanget. So wird bey den Jägern das Jägerzeug, woran das
Hiefhorn hanget, das Gehänge genannt.
S. Gehenk, welches in dieser Bedeutung üblicher ist.