* Gehaben
* Gehaben,
[
489-490] verb. irreg. act. (
S. Haben,) welches im Oberdeutschen für das einfache
haben gebraucht wurde, im Hochdeutschen aber veraltet ist. 1) Für haben,
habere. Solche Werkzeuge muß man im Vorrathe behalten, damit, so deren eins
verloren wird, daß man ein anders gehaben möge, Fronsb. 2) Sich betragen; als
ein Reciprocum. Gihabet iuih baldo, gehabt, betragt euch tapfer. Kehabe dih
comelicho, gehabe dich männlich, Notk. Er gehabt sich übel, stellet sich
ungeberdig, geberdet sich übel. Im Niedersächsischen gebraucht man auch das
einfache haben in diesem Verstande. Wie hat er sich? wie geberdet, beträgt er
sich? 3) Sich befinden, dem Leibe und Gemüthe nach; auch als ein Reciprocum.
Ich gehabe mih wol, Reinm. der Alte. Das ich mih wol gehabe
als -e, ebend.
Ich gräme mich und gehabe mich übel, Jer. 8, 21. Warum
weinest du? - Und warum gehabt sich dein Herz so übel? 1 Sam. 1, 8. Gehabt euch
wohl! eine veraltete Schlußformel in Briefen, welche noch Apost. Gosch. 15, 29
vorkommt. 4) Für halten. Thara gihabet iuih zua, dazu haltet euch, Ottfr. 5)
Für weggehen. Gehabe dih, hebe dich weg, Willeram. In allen diesen Bedeutungen
ist es jetzt im Hochdeutschen unbekannt. Im Schwedischen bedeutet Athäswa die
Geberde und eine jede Art zu handeln, und hafwa sig sich betragen, wohin auch
das Engl. Behaviour gehöret.
S. Haben.