Die Gebühr
Die Gebühr,
[
455-456] plur. die -en. 1) Die Pflicht,
sie sey von welcher Art sie wolle, eine jede Verbindlichkeit, welche man zu
erfüllen schuldig ist; ohne Plural. Seine Gebühr beobachten, thun. Über die
Gebühr arbeiten, mehr als man zu thun schuldig ist. Nach Gebühr opfern, 1
Chron. 24, 31. Nach Standes Gebühr, wie es sich nach eines jeden Stande
schickt, oder wie man es einem jeden Stande schuldig ist. Wider die Gebühr
trinken, unmäßig. Wenn die Truppen ihre Gebühre leisten. In engerer Bedeutung,
dasjenige, was man einem andern zu leisten schuldig ist, oder was der andere
als eine Schuldigkeit von uns fordern kann. Einem um die Gebühr, oder für die
Gebühr arbeiten, für den gebührenden Lohn. Einem seine Gebühr geben. Die Gebühr
auf dem Rathhause bezahlen. Im Österreichischen ist die Gebühr dasjenige, was
der Miliz zu ihrer Unterhaltung gereichet wird. In dieser zweyten Bedeutung ist
es auch häufig im Plural ohne Singular üblich. Der Obrigkeit ihre Gebühren
bezahlen. Die Pfarrgebühren, was man dem Pfarrer zu bezahlen hat.
Schreibegebühren, der Schreibelohn. Gerichtsgebühren, Arztgebühren,
Amtsgebühren u. s. f. Schon bey dem Ottfried ist mit giuurti, auf eine
gebührliche, anständige Art.
S. das folgende. [
457-458]