Gebrauchen
Gebrauchen,
[
453-454] verb. reg. act. 1) Zu seinen
Bedürfnissen nöthig haben; wofür doch jetzt das einfache brauchen üblicher und
schicklicher ist.
S. dasselbe. 2) Zu seinen Bedürfnissen anwenden. Arzeney
gebrauchen. Ich habe dieses Buch schon lange gebraucht. Sich zu den unerlaubten
Absichten eines andern gebrauchen lassen. Allerley Mittel gebrauchen. Die Sache
ist schon zu sehr gebraucht. Dieß Wort wird nicht mehr gebraucht. Ernst
gebrauchen. Im Oberd. auch mit der zweyten Endung. Einer Brille gebrauchen. Der
Welt gebrauchen.
Gebrauchst du deiner Zeit, so hast du gnug gelebt, Cron.
Ingleichen als ein Reciprocum, mit der zweyten Endung der
Sache; doch nur in einigen Fällen. Sich seines Rechtes gebrauchen. Sich einer
Gelegenheit gebrauchen. Sich seiner Augen und Ohren gebrauchen. Schon bey dem
Willeram gebruchan.
S. Brauchen.