Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Der Frohnpfennig
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Das Frohnrecht
Frohnpflichtig
Frohnpflichtig, [
319-320
] adj. et adv. zu Frohndiensten verpflichtet, frohnbar. Daher die Frohnpflichtigkeit.
Der Frohnpfennig
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Das Frohnrecht
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, F - L
Kapitel:
F
Seiten:
319-320
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