Das FreygeldDas Freygeld, [293-294] des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er, in der Grafschaft Rietberg, ein Geld, welches die Leibeigenen statt der Hälfte der Verlassenschaft geben, welche der Erbherr bey ihrem Tode ehedem von ihnen erbte. | |