1. Freveln
1. Freveln,
[
287-288] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, Frevel begeben, in allen figürlichen Bedeutungen dieses
Hauptwortes. An seinem Nächsten freveln, Ezech. 21, 14. Seine Seele hasset den
Gottlosen und die gern freveln, Ps. 11, 5. Wir freveln wissentlich, Haged. In
einigen Oberdeutschen Gerichten auch die auf den Frevel, d. i. geringe
Verbrechen, gesetzte Strafe erlegen. Der frevelt 30 Schillinge im Straßburg.
Stadtrechte.