* Das Freundrecht
* Das Freundrecht,
[
285-286] des -es, plur. die -e, das
Recht des Freundes, d. i. des Verwandten; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches
Wort. Kauf du meinen Acker - denn du hast das nächste Freundrecht dazu, Jer.
32, 7; das Näherrecht.