Flicken
Flicken,
[
203-204] verb. reg. act. 1) Durch
Aufsetzung eines Fleckes oder Flickens ausbessern, wieder ganz machen. Die
Kleider, die Wäsche, die Strümpfe flicken. Geflickte Schuhe. Eine Pfanne, einen
Kessel flicken. Im Stande der geflickten Hosen leben, im Ehestande. In weiterer
Bedeutung, für ausbessern, ergänzen überhaupt. Die Netze flicken, Matth. 4, 21.
Das Dach flicken, eine Wand flicken. Der Arzt flickt lange an dem menschlichen
Körper, Sir. 10, 11.
Minister flicken am Staat, Die Richter flicken am Rath, Der
Pfarrer an dem Gewissen, in der komischen Schreibart, Weiße.
2) Im entgegen gesetzten Verstande, in Flecke oder Stücke
reißen, schlagen, brechen; in welchem Verstande es vornehmlich im
Niedersächsischen üblich ist. Im Hochdeutschen sagt man auch im Scherze, die
Hunde haben einem Thiere das Fell geflickt, wenn sie dessen Haut an mehrern
Stellen verwundet haben.
S. Pflücken, Flickgans und Flickhäring. Anm. Das
Hauptwort die Flickung ist nicht üblich. Im Nieders. lautet dieses Wort in der
ersten Bedeutung flicken, im Dän. flikke, im Schwed. flicka, im Böhm.
flekowati. In der zweyten Bedeutung gehöret das Schwed. flacka, und Isländ.
fleika, theilen, zerreißen, gleichfalls hierher. Daß es von Fleck herkomme,
erhellet unter andern auch aus dem Oberdeutschen, wo es auch flecken lautet. In
eben dieser Mundart ist statt dieses Zeitwortes auch bletzen, und im Nieders.
auch lappen üblich.
S. Fleck.