2. Flensen2. Flensen, [203-204] verb. reg. act. welches nur im Nieders. besonders bey dem Wallfischfange, üblich ist, wo es den grob abgeschnittenen Wallfischspeck in kleinere Stücke schneiden bedeutet. Daher das Flensloch, das Loch in dem Schiffe, in welches man die großen Stücke, welche geflenset werden sollen, wirst; das Flenswerk, diese großen Stücke selbst. Im Nieders. sind Flinsen kleine Schnitzlein vom Zeuge oder Tuche der Schneider, und im Schwedischen bedeutet fla, schinden, von welchem flensen das Frequentativum seyn kann. | |