Der Fiscal
Der Fiscal,
[
167-168] des -es, plur. die Fiscäle,
aus dem mittlern Lat. Fiscalis, eine öffentliche Person, welche über die
Gerechtsamen des Fisci, d. i. der landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen
Orten auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wacht, und die Verletzung bey
der in Nahmen des Landesfürsten zur Klage bringt. Daher Kammer-Fiscal, welcher
auch nur Fiscal schlechthin heißt, welcher das Beste der Kammer in Acht nimmt,
Hof-Fiscal, Jagd-Fiscal, General-Fiscal, der allen Fiscälen eines Landes
vorgesetzet ist, Reichs-Fiscal u. s. f.
S. diese Wörter. Fiscalische Sachen, Rechtshändel,
welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu führen schuldig ist. In manchen
Ländern haben die Fiscäle andere Nahmen: in Sachsen heißen sie Procuratores, in
Schleswig Anwälte u. s. f. Auf einigen Universitäten wird auch derjenige
Student, welcher das Geld für die Collegia für einen Lehrer einsammelt und
eintreibet, der Famulus, ein Fiscal genannt.