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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Finanz-Rath, oder Finanzen-Rath

Der Finanz-Rath, oder Finanzen-Rath, [153-154] des -es, plur. die -Räthe, ein landesfürstlicher Rath, der in einem Finanz-Collegio Sitz und Stimme hat.