Das Fersengeld
Das Fersengeld,
[
115-116] des -es, plur. inus. ein Wort,
welches nur in der im gemeinen Leben bekannten figürlichen Redensart,
Fersengeld geben, üblich ist, d. i. entfliehen. Nach dem Alemannischen Gesetze
mußte derjenige, welcher seinen Mitstreiter in einem Gefechte verließ, und ihn
dadurch in Lebensgefahr brachte, 160 Solidos zur Entschädigung bezahlen, quod
cavum pedis ostenderat; welches vermuthlich der Ursprung des obigen Ausdruckes
ist.
Sie sind gehelmte Hasen Und kommen Fersengeld zu geben, in den
Krieg, Opitz.
Der es auch von Thieren gebraucht:
Wie wenn die Taube sieht den Habicht auf sich fliegen, Und
giebet Fersengeld.