Die Aristokratie. Herrn Adelungs Definition einer Aristokratie, als derjenigen Verfassung eines Staats, nach welcher die höchste Gewalt von mehrern aus den übrigen dazu erwählten Personen verwaltet wird, scheint mir nicht bestimmt genug ausgedruckt zu seyn; weil man eben dasselbe auch von einer Oligarchie, und selbst von einer gemäßigten Demokratie sagen kann.Nach dem Sinne des Griechischen Worts sollte die Aristokratie eine Staatsverwaltung bezeichnen, in welcher die höchste Gewalt mehrern der besten und geprüftesten Männer anvertrauet ist. Heutiges Tages versteht man darunter die Vornehmsten. [1993-1994] | |