Der Erztruchseß, des -ssen, plur. die -ssen, von 2 Erz, ein Erzbeamter des Deutschen Reiches, der bey feyerlichen Vorfällen die Stelle eines Truchsessen verwaltete, oder durch den Erbtruchseß verwalten ließ; eine Würde, welche ehemahls das Churhaus Baiern bekleidete. [1963-1964] | |