Erstrecken
, verb. reg. act. ausstrecken, ausdehnen. 1. Als ein Activum. 1)
Absolute, in welcher Form es nur im Oberdeutschen üblich ist.
Liebe kaufte neulich Tuch, ihren Mantel zu erstrecken,
Logau.
d. i. zu erweitern. Ingleichen figürlich. Den Krieg
erstrecken, Logau, für verlängern. Das Ziel, den Termin erstrecken.
Des Lazarus erstrecktes Leben, Opitz. 2) In engerer Bedeutung, mit Benennungen
des Zieles. Der Staat erstreckt die Belohnung großer Männer oft bis
auf die Enkel. 2. Als ein Reciprocum, in welcher Gestalt es im Hochdeutschen am
üblichsten ist, bis an ein gewisses Ziel sich erstrecken. 1) Eigentlich,
dem Raume nach, sich ausdehnen. Elsaß erstreckt sich bis an die Pfalz.
Deutschland erstreckt sich bis an das Adriatische Meer. So weit erstreckt sich
mein Garten, mein Feld, mein Wald. Seine Herrschaft erstreckt sich über
ganz Deutschland. In der Fischerey bedeutet sich erstrecken von jungen Karpfen
so viel als wachsen. Der zweyjährige Karpfensame wird daher auf einen
Sommer in besondere Erstreckteiche oder Streckteiche gesetzt, damit er sich
daselbst erstrecke, d. i. zur gehörigen Größe des Satzes wachse.
2) Figürlich, der Zahl, der innern Stärke nach u. s. f. Sein Alter
erstreckt sich bis in das achtzigste Jahr. Meine Mittel erstrecken sich nicht
so weit. So weit erstreckt sich sein Verstand nicht. So weit erstreckt sich
seine Beredsamkeit nicht. Wie hoch erstreckt sich die Summe? Gottes Vorsehung
erstreckt sich über alles. [
1945-1946]