Ersterben
, verb. irreg. neutr. (
S. Sterben,) welches das Hülfswort seyn erfordert.
1) Sterben, wo das er nur um des Nachdruckes willen da stehet, völlig
sterben. Ich ersterbe ihr gehorsamer Diener, in Briefen. Außer diesem
Falle gebraucht man es im Hochdeutschen nur zuweilen im figürlichen
Verstande. Ein erstorbenes Glied. Erstorbene Liebe. Dein Ruhm kann nicht
ersterben. Unfruchtbare Bäume zwey Mahl erstorben, Jud. V. 12. Das Wort
erstarb mir auf der Zunge. Da erstarb sein Herz in seinem Leibe, 1 Sam. 25, 37.
Die Munterkeit erstarb in der verdroßnen Menge,
Zachar.
2) * Ansterben, durch einen Todesfall anfallen, im
Oberdeutschen. Auf wen ein Erbe erstirbt.Anm. In der ersten Bedeutung lautet
dieses Wort bey dem Isidor arsterban, bey dem Notker und Ottfried irsterben,
ersteriben. Eben dieselben gebrauchen es aber auch thätig für
tödten. [
1943-1944]