Erobern
, verb. reg. act. 1) * Erübrigen; eine in der guten
Sprechart veraltete Bedeutung, welche nur noch in einigen gemeinen Mundarten
vorkommt. Er kann bey seiner Hantierung nichts erobern, d. i. ersparen.
Ingleichen für gewinnen. Dabey ist nichts zu erobern. 2) In seinen Besitz
bekommen, auch ohne Gewalt. Geld erobern, es einbekommen, einnehmen; eine im
Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung. 3) * Überstehen. Eine Noth,
eine Gefahr erobern. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet. 4)
Durch Gewalt der Waffen in seinen Besitz bringen. Judas eroberte einen
großen Raub, 1. Macc. 4, 23. Er kunnte aber das Regiment nicht erobern, 2
Macc. 5, 7. Wo sie den Sieg erobern würden, 3 Macc. 1, 9. Einen
flüchtigen Missethäter erobern, in seine Gewalt bekommen, im
Oberdeutschen. In diesem Verstande ist es im Hochdeutschen nur von
Ländern, Städten und Schlössern üblich, besonders wenn sie
mehr durch Sturm und of-fenbare Gewalt, als durch Accord und Verträge
bezwungen werden. Eine Stadt, eine Festung mit Sturm erobern. Eroberte
Länder, Provinzen. Figürlich, in der höhern Schreibart, auch ein
Herz gewinnen, es sich eigen machen. Ein tugendhafter Fürst muß nicht
so wohl Länder als vielmehr Herzen zu erobern suchen. Deine schönen
Augen erobern jedes Herz. Eine erobernde Miene.
Ganz ohne Kunst durch Unschuld nur Erobernde Geberden,
Giseke.
Daher die Eroberung,
S. hernach besonders.Anm. Dieses Wort stammet von oben
her;
S. dasselbe. Das einfache oberon, bezwingen,
überwinden, findet sich schon bey dem Notker, und kommt auch noch in den
spätern Zeiten vor. Ehedem war auch erobrigen üblich. [
1927-1928]