Ernst
, -er, -este, adj. et adv. 1) In der ersten Bedeutung des
vorigen Hauptwortes, für ernsthaft; im Gegensatze des Scherzhaften. Der
Geist, der verständig ist -ernst, frey, wohlthätig, Weish. 7, 22.
Jetzt da die einsame Nacht zu ernsten Gesängen uns locket, Geßn.
Ingleichen, diesen Ernst durch die Züge des Gesichtes verrathend. Und der
Mann Gottes sahe ernst, 2 Kön. 8, 11. Ein ernstes Gesicht. 2) In der
dritten Bedeutung des vorigen Hauptwortes, strenge. Willt du wider ein fliegend
Blatt so ernst seyn, und einen dürren Halm verfolgen? Hiob 13, 25. Man
muß dem Bösen wehren mit harter Strafe und mit ernsten Schlägen,
Sprichw. 20, 30. Er wird das ernste Gericht aufsetzen zum Helm, Weish. 5,
19.Anm. In beyden Bedeutungen ist dieses Wort in dem gemeinen Sprachgebrauche
veraltet. Nur in der ersten ist es in die höhere Schreibart der Neuern
wieder aufgenommen worden. Schon Notker gebraucht ernest als ein Nebenwort, und
im Angels. stehet eornust für Amen, gewiß. [
1925-1926]