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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Ernennen

, verb. irreg. act. ( S. Nennen,) unter mehrern Dingen nahmentlich zu etwas bestimmen. Einen Tag zu einer gerichtlichen Handlung ernennen. Am häufigsten von Personen. Jemanden zum Bürgermeister, zum Rathsherren,zum Minister ernennen. Die Mittelspersonen, die Beysitzer, die Gesandten ernennen. Daher die Ernennung. [1923-1924]
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