Erlauben
, verb. reg. act. 1) * Freyheit geben wegzugehen, ingleichen
Freyheit geben, aus seinem Dienste zu gehen, beurlauben; in welcher Bedeutung
aber dieses Wort im Hochdeutschen längst veraltet ist. 2) Recht und
Freyheit geben, etwas zu thun oder zu lassen. Einem etwas erlauben. Die Gesetze
erlauben nicht, daß man jemanden bevortheile. Erlauben sie mir, daß
ich zu ihnen kommen darf. Einem den Zutritt erlauben. Wer hat dir das erlaubt?
Erlauben sie mir den Scherz. Die Zeit erlaubt es nicht. Ich habe es ihm
erlaubt.
S. Erlaubt.Anm. Erlauben, in Oberdeutschen erlauban, im
Nieders. oorlaven und verlöben, lautet bey dem Ulphilas uslaubjan,
oslobjan, bey dem Kero erlauban, erlaupban, bey dem Tatian arlouban, bey dem
Willeram erloiben, bey spätern Schriftstellern urlauben, im Angels.
alyfian, im Engl. to leave, im Isländ. leifa, im Schwed. lofwa. Es stammet
ohne Zweifel von dem alten lofwe, die flache Hand, Latein. vola, bey dem
Ulphilas Lofa, im Wallis. Llowa, im Schottländ. Luff, her, mit welchem
auch das Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , nehmen, und -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , lassen, verwandt zu seyn scheinet. Erlauben
bedeutet also eigentlich erlassen, entlassen, nachlassen.
S. auch Geloben und Urlaub. [
1913-1914]