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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Erlaßjahr

, des -es, plur. die -e, in der Kirchengebräuchen der ältern Juden, 1) ein Jubeljahr, welches alle funfzig Jahre gefeyert und auch das Halbjahr genannt wurde, 3 Mos. 25. 2) Ein jedes siebentes Jahr, weil in demselben den Schuldnern ihre Schuld und rückständige Zahlung erlassen wurde, 5 Mos. 15. [1913-1914]
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