Der Erbspielgraf, des -en, plur. die -en, ein Erbbeamter des Hauses Österreich, welcher ehedem die Spielleute, mimos, und histriones, in ganz Österreich unter seiner Aufsicht hatte. Daher das Erbspielgrafenamt. Schon zu Anfange des vorigen Jahrhundertes wurde dieses Amt mit dem Erbkämmereramte verbunden, dem es noch jetzt anhänget. [1869-1870] | |