Der Erbsaß
, des -ssen, plur. die -ssen, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, ein eigenthümlicher Besitzer eines Landgutes oder Schlosses, ein Erbherr. Opitz singt von Gott:Der Erbsaß über das was überall zu finden.[1867-1868]
Der Erbsaß, des -ssen, plur. die -ssen, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, ein eigenthümlicher Besitzer eines Landgutes oder Schlosses, ein Erbherr. Opitz singt von Gott:Der Erbsaß über das was überall zu finden.[1867-1868] | |