Erblos
, adj. et adv. 1) Des Erbes, d. i. einer Erbschaft, beraubt.
Jemanden erblos machen, ihn enterben. Bey dem Notker erbelos. 2) Der Erben
beraubt, keiner Kinder habend. Erblos sterben, Luc. 20, 25. Ingleichen von
Sachen, keinenErben, d. ist Besitzer habend. Erblose Güter. So auch die
Erblosigkeit. [
1865-1866]