Das Erblandesamt
, des -es, plur. die -ämter, in verschiedenen Provinzen,
eine Benennung der Erbämter, obgleich zuweilen mit einigem Unterschiede.
In den dem Hause Österreich gehörigen Deutschen Provinzen gibt es
Erbhofämter, welche ihr Amt bey vorfallenden Gelegenheiten zu Wien an dem
erzherzoglichen Hoflager verwalten. Außer dem hat noch jede Provinz, wie
das Land ob der Ens, Steyermark u. s. f. ihre Erblandämter oder
Landämter, deren Besitzer dieses Amt in ihren Provinzen versehen. Daher
der Erblandesbeamte, der Erblandhofmeister, Erblandjägermeister,
Erblandmarschall u. s. f. [
1865-1866]