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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Erbgericht | | Der Erbgerichtsherr

Die Erbgerichtsbarkeit

, plur. inus. 1) Eine Gerichtsbarkeit, welche erblich und eigenthümlich besessen wird, wie Erbgericht 1. 2) Die niedere Gerichtsbarkeit, wie Erbgericht 2. [1861-1862]
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