Der Erbexe
, des -n, plur. die -n, ein nur in einigen Westphälischen
Gegenden übliches Wort, den eigenthümlichen Besitzer eines
Grundstückes, besonders einer Holzmark, oder eines Theiles derselben, zu
bezeichnen; ein Erbeigener, im Nürnbergischen Walde ein Erbförster,
Forsthübner, in andern Westphälischen Gegenden ein Erbmann. Weil Exe
im Niedersächsischen auch eine Axt bedeutet, so haben Schilter, Frisch,
Lodtmann in der Schrift de Jure Holzgraviali, und andere behauptet, daß
dieses Wort von Axt herstamme, und eigentlich das Recht bedeute, welches man
mit der Art in einem Walde ausübe, daher sie es auch im Hochdeutschen
Erbaxt geschrieben wissen wollen. Allein, 1) ist noch nicht erwiesen, daß
dieses Wort jemahls von einem Rechte gebraucht worden, indem es beständig
eine Person andeutet. 2) Ist es alle Mahl männlichen Geschlechtes; dagegen
Exe im Niedersächsischen so wie Axt weiblichen Geschlechtes ist. So wollen
wir als der Landfürst und oberster Erbexe u. s. f. sagt Herzog Philipp
Sigmund, postulirter Bischof von Osnabrück und Verden. Und 3) sind
dergleichen Bildungen der Wörter und ihres Gebrauches ganz wider die
Analogie unserer und der damit verwandten Sprachen. Ohne Zweifel stammet dieses
Wort von eigen, Griech -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , her, und ist eine verderbte Aussprache von
Erbeigener. Das x darf niemanden irre machen, der die Westphälische und
Holländische Mundart kennet, wo auch aus solches sulx, aus gleich glyks,
aus desgleichen desgelyx u. s. f. wird.
S. Eigen. [
1859-1860]