Der Erbbau, des -es, plur. inus. in dem Bergbaue, der gesetzmäßige Bau eines Erbes, d. i. einer eigenthümlichen Lehn- und Fundgrube, wenn sich derselbe mit einem Stollen anfänget, und zuweilen auch die Grube selbst, welche auf diese Art gebauet wird. [1855-1856] | |