Entscheiden
, verb. irreg. act.
S. Scheiden. 1) * Unterscheiden. Das Böse von dem
Guten unterscheiden. Im Oberdeutschen. 2) * Für das einfache scheiden,
trennen, auch nur im Oberdeutschen. Sich von jemanden entscheiden. Weit von
einander entschieden leben. Mich enscheide ein uuib von dirre klage, Reinmar
der Alte. 3) In einer zweifelhaften oder streitigen Sache ein Urtheil
fällen. Eine zweifelhafte Frage entscheiden. Einen Streit entscheiden. Die
Sache ist längst entschieden. Eine entscheidende Antwort, bey welcher kein
Zweifel mehr Statt findet. Nur mit der vierten Endung der Person, wie Opitz
dieses Wort gebraucht, ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich:
Er wird die Völker um und an, Wie recht und billig ist,
entscheiden, Ps. 96.
d. i. richten. Wohl aber gebraucht man es in der edlen
Schreibart figürlich. Dieser Tag entscheidet mein Unglück auf immer,
gibt demselben den Ausschlag, macht, oder überzeuget mich, daß mein
Unglück unvermeidlich ist. Ingleichen als ein Reciprocum, sich über
etwas entscheiden, einen festen Schluß über etwas fassen. Er hat sich
über die meisten Dinge schon viel zu früh entschieden, als daß
u. s. f. Less. Daher die Entscheidung, in dem engern Gebrauche der dritten
Bedeutung. Ingleichen der Entscheidungsgrund, der Grund, welcher eine
zweifelhafte Sache entscheidet, oder beweiset, welchem unter zweyen
Zweifelsgründen der Vorzug gebühre. [
1831-1832]