Entlehnen
, verb. reg. act. von jemanden lehnen, d. i. als ein Darlehen
nehmen, in der anständigern Sprechart, für das niedrigere borgen. Er
hat es von mir entlehnt. Mir entlehnten Kleidern prangen. Wenn jemand von
seinem Nächsten entlehnet, 2 Mos. 22, 14. Lasset uns Geld entlehnen auf
Zins, Nehem. 5, 4.
Ich will von der Vernunft Geduld und Trost entlehnen,
Cron.
Daher die Entlehnung, und der Entlehner, Fämin. die
Entlehnerinn; im Gegensatze des Leihers. Entlehnen findet sich schon im
Schwabenspiegel Kap. 13.
S. Lehnen und Entleihen. [
1829-1830]