Die Endschaft
, plur. car. das gehörige Ende einer Sache, der Dauer nach,
so fern es durch deren Vollendung gewirket wird; ein größten Theils
veraltetes Wort, welches mit dem Zeitworte erreichen noch am üblichsten
ist. Die Sache, der Prozeß hat seine Endschaft erreicht. Die
Ausdrücke zur Endschaft kommen, zur Endschaft bringen, der Sache eine
Endschaft geben u. s. f. sind in der guten Schreibart der Hochdeutschen
unbekannt, wenn gleich noch Hagedorn singt:
Dieß macht Die Endschaft alles Widerstrebens;
wo es über dieß für Ende überhaupt
stehet.
S. -schaft. [
1809-1810]