Der Empfang
, des -es, plur. inus. die Handlung, da man eine Person oder
Sache empfängt, oder in seine Gewalt bekommt. Eine Sache in Empfang
nehmen. Er läugnet den Empfang, daß er es empfangen habe. Daher der
Empfangschein, ein Schein, worin man bezeuget, daß man eine Sache
empfangen habe; ein Recepisse. Ingleichen; die Aufnahme einer Person. Es sind
schon alle Anstalten zu seinem Empfange gemacht worden. In der dritten
figürlichen Bedeutung des Zeitwortes ist Empfang nicht, wohl aber
Empfängniß üblich. [
1797-1798]