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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Einträglich

, -er, -ste, adj. et adv. Gewinn eintragend, von dem vorigen Verbo. Ein einträgliches Gut. Ein einträglicher Dienst. Dieser Handel ist sehr einträglich. Dieses Gewerbe ist mir sehr einträglich. Daher die Einträglichkeit, plur. inus. [1755-1756]
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